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1. |
Rücksicht auf die
anderen Skifahrer und Snowboarder
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich stets so verhalten, dass er
keinen anderen gefährdet oder schädigt. |
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2. |
Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss auf Sicht fahren. Er muss seine
Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-,
Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen. |
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3. |
Wahl der Fahrspur
Der von hinten kommende Skifahrer und Snowboarder muss seine Fahrspur so
wählen dass er vor ihm fahrende Skifahrer und Snowboarder nicht
gefährdet. |
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4. |
Überholen
Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder links, aber
immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer oder
Snowboarder für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt. |
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5. |
Einfahren und Anfahren und hangwärts schwingen
oder fahren
Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Skiabfahrt einfahren, nach
einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will,
muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für
sich und andere tun kann. |
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6. |
Anhalten
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss es vermeiden, sich ohne Not an
engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein
gestürzter Skifahrer oder Snowboarder muss eine solche Stelle so schnell
wie möglich freimachen. |
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7. |
Aufstieg und Abstieg
Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss
den Rand der Abfahrt benutzen. |
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8. |
Beachten der Zeichen
Jeder Skifahrer oder Snowboarder muss die Markierung und die
Signalisation beachten. |
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9. |
Hilfeleistung
Bei Unfällen ist jeder Skifahrer oder Snowboardfahrer zur Hilfeleistung
verpflichtet. |
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10. |
Ausweispflicht
Jeder Skifahrer oder Snowboardfahrer, ob Zeuge oder Beteiligter, ob
verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine
Personalien angeben. |
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